Die angemessene Höhe der nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch festzusetzenden Vertragsstrafe beträgt 6.000,00 €. |
"Onlinehandel mit Nahrungsergänzungsmitteln Fitnessgeräte und Zubehör Drogerieartikel, Spielwaren, Haushaltswaren, Elektronikartikel, Multi-Media, Lifestyle-Produkte Damen und Herrenbekleidung". |
"... hiermit versichere ich rechtsverbindlich, jedoch ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz für die Rechtslage, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Wege des Fernhandels Waren anzubieten und dabei gegenüber Verbrauchern,
wie geschehen in dem EBay Angebot unter den URL: ...(Anmerkung: Im Original folgt URL) Das gesamte EBay-Angebot rund um Rasierklingen ist am 20.01.2019 offline genommen worden, bis alle rechtlichen Vorschriften erfüllt worden sind. Ein Anwalt wird zügig damit beauftragt. Sollte es zu einer schuldhaften Zuwiderhandlung kommen, verpflichte ich mich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, welche von dem Gläubiger festgelegt wird. Im Streitfall ist diese vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes und die Erstattung der Anwaltskosten weise ich ausdrücklich zurück. ..." |
"... ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, aber gleichwohl rechtsverbindlich, es künftig bei Meidung einer für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen, nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Verschuldens des Unterlassungsschuldners von dem Unterlassungsgläubiger zu bestimmenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000,00 € zu unterlassen, im elektronischen Geschäftsverkehr zu Zwecken des Wettbewerbs als gewerblicher Anbieter den Abschluss entgeltlicher Verträge aus dem Produktbereich "Rasierklingen" anzubieten und dabei
wie geschehen in dem ebay-Angebot ... ... Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass diese Erklärung die zuvor abgegebene Unterlassungserklärung mit Datum vom 23.01.2019 ersetzt und damit die Unterlassungserklärung mit Datum vom 23.01.2019 keinerlei Wirkung mehr entfaltet. ..." |
"... Die OS-Plattform ist erreichbar unter der URL: (...)" |
1. | den Beklagten zu verurteilen, an ihn eine Vertragsstrafe i.H.v. 8.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, |
2. | den Beklagten ferner zu verurteilen, an ihn 1.537,36 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, |
3. | den Beklagten ferner zu verurteilen, an ihn 1.358,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
4. | den Beklagten ferner zu verurteilen, an ihn eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Rechtshängigkeit der Klageerweiterung zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |