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den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, gemäß § 890 ZPO zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Artikel über das Verkaufsportal "Amazon.de" unter Verwendung der EAN-Nummer (GTIN) der Beklagten, beginnend mit den Ziffern: "# (...)" zum Verkauf anzubieten, wie dies auf dem Internetverkaufsportal "www.amazon.de" unter der Amazon spezifischen Artikelnummer (ASIN) "#" betreffend des Artikels "S" mit der EAN-Nummer der Klägerin "#" geschehen ist.
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