1. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 10.578,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;
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2. |
hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger die Kosten von bis zu 10.578,86 € für ein noch zu buchendes vollflexibles Flugticket auf der Strecke mit dem Startpunkt San Francisco und dem Ziel London auf beliebiger Strecke und mit beliebiger Airline in der First Class zu zahlen, Zug um Zug gegen Vorlage eines Beleges, der die erfolgte Zahlung eines solchen Flugtickets nachweist;
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3. |
hilfsweise, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Kosten eines vollflexiblen Flugtickets auf der Strecke mit dem Startpunkt San Francisco und dem Ziel London auf beliebiger Strecke und mit beliebiger Airline in der First Class zu zahlen, dies maximal bis zur Höhe von 10.578,86 €;
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4. |
hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger ein vollflexibles Flugticket auf der Strecke San Francisco - Paris - London - zur Verfügung zu stellen, dies auf dem ersten Segment in der Reiseklasse La Première oder vergleichbar, auf dem zweiten Segment in der Reiseklasse Business;
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5. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 958,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 26. Januar 2018 zu zahlen.
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