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[Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
1. |
Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, nämlich zu dem Zweck, den Verbraucher zu einem Wechsel der Krankenkasse zu veranlassen,
und/oder
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2. |
Verbraucher mittels des Postident-Spezial-Verfahrens der Deutschen Post, wie nachstehend wiedergegeben, vorgefertigte Kündigungsschreiben zuzustellen, wenn der Verbraucher nicht deutlicher als aus den auf der Anlage 2 zur Klageschrift beigefügten CD gespeicherten Gesprächsmitschnitten ersichtlich über die Bedeutung seiner Unterschrift in Postident-Spezial-Verfahren aufgeklärt wurde:
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[es folgen im Tenor 4 größere Abbildungen von relativ schlechter Qualität, die aus Gründen der Übesichtlichkeit am Ende des Dokuments wiedergegeben werden]
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