1. |
Bei dem Einstellen des Warensortiments im Internet handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um die Bereitschaftserklärung zur Entgegennahme entsprechender Angebote (sogenannte invitatio ad offerendum).
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2. |
Mit den Worten "Mit dem Abschluss Ihrer Bestellung akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mit einem Link auf die AGB direkt oberhalb der "BESTELLEN"-Schaltfläche ist ein Hinweis so gestaltet, dass er von einem Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann. Dem Käufer wird hierdurch auf der Internetseite die Möglichkeit geschaffen, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
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3. |
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel "Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versendung der Ware" verstößt weder gegen § 308 Nr. 1 noch gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Vertragsschluss auf Grund der Online-Bestellung kommt daher nicht bereits durch eine Bestellbestätigung per E-Mail, sondern erst mit dem Versand der Ware zustande.
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