1. | Zusatzgebühren wie beispielsweise Vorverkaufs- oder Systemgebühren müssen beim Online-Ticketkauf erkennbar sein. |
2. | Grundsätzlich muss in Fällen, in denen der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur die halbe Wahrheit enthält, ein Stern oder ein anderes hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem aufklärenden Hinweis führen. Insoweit trifft den Werbenden die Pflicht, die anderen belastenden Bestandteile klar zugeordnet und ähnlich deutlich herauszustellen, wobei es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wie deutlich Stern und aufklärender Hinweis gestaltet sein müssen. |
„Hotlinekosten: 14 Ct./Min., abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich./Ticketpreis gültig für alle abgebildeten Produktionen bis auf Musical D und Musical I (Tickets ab 29,90 €)./Gültig für alle ausgewählte Termine und Preiskategorien, buchbar bis 30.09.2008 für Vorstellungen bis 30.09.2008 (bei Musical E für Vorstellungen bis 14.09.08). Nur solange der Vorrat reicht./Alle Preise verstehen sich zzgl. Vorverkaufsgebühr und 2,00 € Systemgebühr pro Ticket. Auf Sommerpreise werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.“ |