Es mag sein, dass der mündige Verbraucher durchaus weiß, dass er immer und überall mit Werbung konfrontiert und häufig auch belästigt wird. Das führt aber nicht dazu, dass er derartige Werbungen wünscht, nur weil er um die ständige Präsenz weiß. Daten, die in einer Zustimmungserklärung zu einem Gewinnspiel erhoben werden, dürfen nicht ohne ausdrückliche darauf gerichtete Einwilligung für eigene werbliche Folgeanrufe oder für werbliche Anrufe von Dritten genutzt werden.
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"Die abgefragten Daten werden gespeichert und übermittelt, damit wir Sie weiter informieren und auch telefonisch bewerben dürfen (Telekommunikation, Energie, Renten)."
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den Widerspruch zurückzuweisen und die einstweilige Verfügung zu bestätigen.
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unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 16. April 2008 den Antrag der Antragstellerin vom 14. April 2008 zurückzuweisen.
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"Die abgefragten Daten werden gespeichert und übermittelt, damit wir Sie weiter informieren und auch telefonisch bewerben dürfen (Telekommunikation, Energie, Renten)."
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