Die besondere Hervorhebung von Buchpreisen im Verkaufsprospekt eines Buchladens in der Weise, dass die Buchpreise in einem weiß unterlegten Feld als "T-Preis" bezeichnet werden, ist irreführend, weil die Hervorhebung des Preises bei den angesprochenen Kunden den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass es sich um Sonderangebote handelt, die nur bei diesem Buchhändler zu erwerben sind, während tatsächlich im Hinblick auf die (grundsätzliche) Buchpreisbindung die Buchpreise bei sämtlichen Händlern gleich hoch sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn in dem Verkaufsprospekt mit derselben hervorgehobenen Preisangabe auch für nicht preisgebundene Waren (DVDs, College-Blocks) geworben wird. Bei der Ermittlung der Irreführungseignung ist nicht nur auf Viel- und Durchschnittsleser abzustellen, sondern auch auf Wenig- und Nichtleser. |