I. |
die Beklagte zu verurteilen,
1. |
es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterlassen, Microsoft-Standartsoftwarepakete, die aus zusammen mit einem Satz Disketten in Folie verschweißten Benutzerhandbüchern mit dem Aufdruck "Darf nur mit einem neuen Computer-System verkauft werden" oder "Darf nur mit einem neuen PC vertrieben werden" bestehen, und hier insbesondere das Produkt "MS-DOS 6.2 & MS Windows for Workgroups 3.11", losgelöst vom Verkauf eines neuen Personalcomputers anzubieten und/oder zu vertreiben;
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2. |
Angaben zu machen über gewerbliche Abnehmer oder Auftraggeber sowie über die Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Exemplare der vorstehend unter Ziffer 1. genannten Produkte;
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