Ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz rechtsmissbräuchlich ist, ist von Amts wegen unabhängig vom Prozessverhalten des Antragsgegners zu prüfen. Zahlreiche Abmahnungen innerhalb kürzester Frist lassen den Schluss zu, dass es nur darum geht, dem Bevollmächtigten des Antragstellers eine Einnahmequelle zu erschließen. |