Google Adwords sind ebenso wie Metatags zu behandeln. Die Verwendung einer fremden geschützten Marke als Google Adword durch einen Branchenkonkurrenten stellt einen markenrechtlichen Verstoß dar und kann mit einem Unterlassungsbegehren unterbunden werden. |
„Dabei ist nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden lnternetseite nicht sichtbar wird. Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden lnternetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen“. |