Der auf Briefen einer Rechtsanwaltskanzlei aufgeführte Hinweis „zugelassen beim Landgericht ..., beim Oberlandesgericht .... und Bay.OblG in München, postulationsfähig bei allen Amts- und Landgerichten“ stellt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des rechtssuchenden Publikums dar. |