Einem im Internet veröffentlichten Entwurf eines Host-Providing-Vertrages kann die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Sprachwerkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG zukommen. |
Host-Providing-Vertrag Zwischen ... im Folgenden Anbieter genannt und ... im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: (folgt der Text) Ort ..., den Datum ... __________________________ Unterschrift Anbieter __________________________ Unterschrift Kunde Copyright: Kanzlei ..., www...., vertragstexte ....de ..., Tel. ..., Fax ... |