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Amtsgericht Pinneberg Urteil vom 15.04.2003 - 62 C 202/02 - Reisebuchung ohne elterliche Zustimmung

AG Pinneberg 15.04.2003: Reisebuchung ohne elterliche Zustimmung


Das Amtsgericht Pinneberg (Urteil vom 15.04.2003 - 62 C 202/02) hat entschieden:

   Ein wirksamer Reisevertrag kommt nicht zustande, wenn eine minderjährige Reisende eine Reise ohne Wissen eines vertretungsberechtigten Elternteils bucht. Der Vertrag gilt auch nicht gemäß § 110 BGB ("Taschengeld-Paragraph") als wirksam, wenn die minderjährige Reisende nur eine Teilzahlung (hier: von 102,26 EURO) auf den Reisepreis (hier: von 474,47 EURO) aus frei verfügbarem Taschengeld geleistet hat.



Siehe auch
Taschengeld
und
Reisen


Anmerkung:

Das vollständige Urteil liegt zur Zeit nicht vor.

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