Ein wirksamer Reisevertrag kommt nicht zustande, wenn eine minderjährige Reisende eine Reise ohne Wissen eines vertretungsberechtigten Elternteils bucht. Der Vertrag gilt auch nicht gemäß § 110 BGB ("Taschengeld-Paragraph") als wirksam, wenn die minderjährige Reisende nur eine Teilzahlung (hier: von 102,26 EURO) auf den Reisepreis (hier: von 474,47 EURO) aus frei verfügbarem Taschengeld geleistet hat. |