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über einen Internetauftritt den kostenpflichtigen Versand von Kaffee, Schokolade, Kakao, Sirup, Kaffee oder Gebäck anzubieten und dabei
1. |
mit Verbrauchern Fernabsatzverträge zu schließen, ohne zutreffend über die Dauer des zu Gunsten von Verbrauchern nach den §§ 312 c, 355 BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV bestehenden Widerrufrechts, die Kostentragungspflicht des Unternehmers für die Hinsendung der Ware zum Verbraucher und die Modalitäten zur Kostentragung für die Rücksendung der Ware an den Unternehmer im Fall des Widerrufs zu belehren,
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2. |
(…)
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3. |
Auslandsversand anzubieten, ohne die im Zusammenhang mit Lieferungen in Drittländer außerhalb der Europäischen Union zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten der Höhe nach oder - soweit die vorherige Angabe dieser Kosten nicht möglich ist - die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, auf Grund derer der Verbraucher die Höhe errechnen kann,
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4. |
(…)
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