Die in einem Vertrag über Lieferung und Montage einer Kücheneinrichtung, mit dem Sonderpreise vereinbart wurden, verwendete Klausel
verstößt gegen § 309 Nr. 2 lit. b BGB und ist deswegen unwirksam. |
„Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig.“ |
- | Die streitgegenständlichen Verträge seien nach Kaufrecht einzuordnen, die Frage der Abnahmereife stelle sich deswegen nicht. Die Küche mit Geräten sei auch nicht abnahmereif gewesen. |
- | Maßgeblich sei hinsichtlich der Skontoabrede nicht der Tag der Rechnungsstellung, sondern deren Zugang bei den Beklagten. Dieser sei erst am 06. oder am 08.01.2007 erfolgt, worauf beide Beklagte sich sofort mit dem Kläger in Verbindung gesetzt hätten, um die Zahlung zu bewirken. Der Kläger selbst habe die Beklagten erst am 11.01.2007 treffen wollen. |
- | Der Kläger sei beweisbelastet für das Vorliegen der Voraussetzungen der Skontoabrede, nämlich Lieferung und Rechnungszustellung. Auf den Versand komme es nicht an. Vielmehr sei die Restzahlung sofort nach Rechnungseingang seitens der Beklagten angeboten und absprachegemäß erst einige Tage später an den Kläger erfolgt. |
- | Die Lieferung der Küche sei am 22.12.2006 vollständig erfolgt. Daran ändere auch die Tatsache, dass in einer Glasplatte die Bohrung für den Wasseranschluss nicht gesetzt war, nichts. |
- | Eine unverzügliche Zahlung gemäß der Sonderpreisklausel sei seitens der Beklagten nicht erfolgt. Der offene Restpreis bezüglich des Glasplattenabzugs sei erst drei Monate nach Lieferung bezahlt worden, womit die Skontoabrede verwirkt sei. |
- | Die Rechnungen vom 29.12.2006 seien direkt auf dem Postweg zu den Beklagten gegangen. Als am 10.01.2007 entgegen der getroffenen Vereinbarung noch keine Zahlung eingegangen gewesen sei, seien die Beklagten angemahnt und in Verzug gesetzt worden. Erst am 11.01.2007 und damit für die Skontoabrede zu spät habe der Kläger EUR 15.000,- in bar erhalten. |
„Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig.“ |