1. |
Es ist davon auszugehen, dass ein Internet-Reisebüro über ein Buchungsportal einen Luftbeförderungsvertrag lediglich vermittelt und nicht als Eigengeschäft geschlossen hat, wenn in der Rechnung und dem Ticket ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese "im Namen und für Rechnung der..." Fluggesellschaft erstellt wurde. Bei dieser Sachlage kann es nicht als Indiz für ein Eigengeschäft angesehen werden, dass das Beförderungentgelt an das Internet-Reisebüro geleistet worden ist. Es entspricht üblicher Praxis eines Reisebüros, dass dieses Empfangsbevollmächtigter ist für die Zahlung des Reisepreises und den Reisepreis danach an den Reiseveranstalter bzw. Luftfahrtunternehmen weiterleitet.
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2. |
Es ist davon auszugehen, dass ein Internet-Reisebüro über ein Buchungsportal einen Luftbeförderungsvertrag lediglich vermittelt und nicht als Eigengeschäft geschlossen hat, wenn in der Rechnung und dem Ticket ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese "im Namen und für Rechnung der..." Fluggesellschaft erstellt wurde. Bei dieser Sachlage kann es nicht als Indiz für ein Eigengeschäft angesehen werden, dass das Beförderungentgelt an das Internet-Reisebüro geleistet worden ist. Es entspricht üblicher Praxis eines Reisebüros, dass dieses Empfangsbevollmächtigter ist für die Zahlung des Reisepreises und den Reisepreis danach an den Reiseveranstalter bzw. Luftfahrtunternehmen weiterleitet.
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3. |
Wenn zwischen Kündigung und planmäßigem Abflug noch ein größerer Zeitraum, etwa von mehreren Wochen bis Monaten, liegt, kann unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Luftfahrtunternehmen regelmäßig mit einer vollen Auslastung seiner Fluggeräte kalkuliert, davon ausgegangen werden, dass die Flugtickets nach der Stornierung an Dritte zu einem Entgelt "weiterverkauft" werden konnten, welches zumindest dem ursprünglich geschuldeten Entgelt entspricht. Lediglich dann, wenn die Kündigung erst unmittelbar vor dem Abflug erfolgt, etwa wenn der Fluggast nicht zum Check-in erscheint, kann davon ausgegangen werden, dass ein Weiterverkauf tatsächlich nicht mehr möglich war.
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