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der Antragsgegnerin bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an ihren Vorständen, zu untersagen,
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auf den von ihr betriebenen Internet-Hotel-Bewertungsportalen ... zu dem von der Antragstellerin betriebenen ..., im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs Folgendes zu behaupten und/oder folgenden Behauptungen Dritter zu verbreiten:
| a. |
die Matratze besteht aus ca. 4 cm Schaumstoff; <
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| b. |
sauber war nur das Badezimmer;
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| c. |
die Zimmer bzw. Betten waren mit Bettwanzen befallen;
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| d. |
eine Mitarbeiterin der Antragstellerin habe behauptet, dass dies schon mal vorkomme;
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| e. |
die verseuchten Zimmer seien (erst) auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden;
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| f. |
das Zimmer sei mit einem Fernseher anno 91 ausgestattet gewesen;
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| g. |
das Fernsehgerät sei absichtlich schlecht befestigt, da bei Beschädigung EUR 50,- gezahlt werden müssten.
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