Eine fünftägige Nutzung einer Matratze nicht mehr lediglich als Prüfung der Kaufsache angesehen werden. Der Käufer schuldet daher im Fall des Widerrufs mit dem Kaufpreis aufrechenbaren Wertersatz für die Nutzung in angemessener Höhe. Ausreichend zur Prüfung der Qualität der Eigenschaften der Kaufsache wäre die Benutzung für eine Nacht, allenfalls über zwei Nächte, gewesen.
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