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Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
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Im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken softwaregesteuert automatische Werbeanzeigen, insbesondere in Form von Pop-Up- und Pop-Under-Werbefenstern auf der Internetseite "www. ..."der Antragstellerin ohne deren Einwilligung zu schalten und/oder schalten zu lassen.
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