Auf den Ferienhausvertrag ist die reisevertragliche Verjährungsvorschrift des BGB § 651g Absatz 2 entsprechend anzuwenden (Aufgabe der bisherigen anderen Rechtsprechung der Kammer LG Frankfurt, 1984-11-19, 2/24 S 146/84, NJW 1985, 330).
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unter Aufhebung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen, an ihn DM 2.162,-; nebst 4 % Zinsen seit dem 17. 12. 1984 zu zahlen.
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die Berufung zurückzuweisen.
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