Im Wege der einstweiligen Verfügung kann einem Telefonprovider auferlegt werden, bestimmte Rufnummern einer Rechtsanwaltskanzlei zur Übernahme durch eine von dem Rechtsanwalt zu wählende Telefongesellschaft freizugeben.
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1. |
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, mit sofortige Wirkung die Rufnummern 02... ..., 02... ... und 02... ... der Kanzlei des Antragstellers zur Übernahme (Portierung) durch eine von ihm zu wählenden Telefongesellschaft freizugeben.
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2. |
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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3. |
Der Streitwert wird auf 1 000,00 Euro festgesetzt.
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