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die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten - zu vollziehen an ihren Geschäftsführern - zu unterlassen, nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträgen über die Erbringung von Mobilfunkleistungen einzubeziehen sowie sich auf diese Bestimmung bei der Abwicklung der Verträge sowie im Zusammenhang mit Maßnahmen der Kundenbetreuung, der Werbung, der Marktforschung oder der bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen zu berufen:
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„Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen des Konzerns Deutsche Telekom AG zur Kundenberatung, Werbung, Markforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, - beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und freiwillig angegebenen Daten [ggf. ganzen Absatz streichen, s. a. Hinweise zum Datenschutz in den angehefteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunk-Dienst T-Mobile])."
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