Die verwirkte Vertragsstrafe für die Veröffentlichung einer Grafik nach Unterzeichnung einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung kann 5.000,00 € pro Bild betragen, wenn die Bilder nicht nur durch Direkteingabe der betreffenden URL, sondern auch über eine Bildersuchmaschine gefunden werden können. Lizenzgebühren als Schadensersatz werden daneben nicht geschuldet. |
1. | an den Kläger 9.420,- EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen, |
2. | die dem Kläger aus der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe im vorgerichtlichen Abmahnverfahren entstandenen Kosten i. H. v. 986,75 EUR zu erstatten, |
die Klage abzuweisen |