1. | Eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel kann erfolgen, ohne dass die Versandkosten noch einmal in einer - auf der für die Bestellung eingerichteten Internetseite unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs erscheinenden - "Bestell-Übersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden müssen. |
2. | Die Klausel "Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Versandhandel verstößt gegen das Transparenzgebot. |
3. | Sind nach Ausübung eines gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberechts empfangene Geldleistungen im Rahmen des § 346 BGB auszugleichen, so ist der Gegenseite der Geldwert zurück zu zahlen. Eine Gutschrift auf dem Firmenkonto ist dafür nicht ausreichend. |
"Vertragsabschluss/ Versandkosten/ Mindestbestellwert/ Transportschäden … Ihre Versandkostenbeteiligung beträgt als Einzelbesteller 5, - EUR pro Bestellung. Sammelbesteller zahlen bei einem Einkaufswert ab 180,-EUR keine Versandkosten. Bis 180, - EUR werden 3, 50 EUR pro Bestellung berechnet. Enthält die Bestellung schwere oder sperrige Artikel wird ein Aufschlag von 5, - EUR zzgl. der üblichen Versandkostenbeteiligung erhoben. … Rückgaberecht … Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck. …" |
"Bitte starten Sie Ihre Bestellung" |
"Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" |
"Hier finden Sie wichtige Verbraucherinformationen: … - Versandkosten. … - AGB (inkl. Vertragsschlusszeitpunkt)", |
"Bestellwert (ohne Zinsen, Serviceaufschläge und Versandkosten)". |