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Fallen im Fernabsatz Versandkosten an, so müssen Angaben dazu zwar nicht unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren erfolgen, weil Versandkosten keine Preisbestandteile sind und § 4 Abs. 4 PAngV deshalb nicht anwendbar ist; werden die Versandkosten aber nur in den über einen Link erreichbaren AGB des Anbieters oder erstmals i.R.d. sog. Warenkorbs genannt, so liegt darin dennoch ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV, weil es an der nach § 2 Abs. 6 PAngV notwendigen eindeutigen Zuordnung sowie leichten Erkennbarkeit dieser Angaben fehlt.
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