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die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen,
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im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, Verbrauchern auf der Internetseite mit der Adresse www.germaniaairline.de die Möglichkeit einzuräumen, Flüge zu buchen durch Betätigen des Buttons »OK" in dem Fenster
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„lch bestätige die Richtigkeit meiner Angaben und stimme der Abbuchung von meiner Kreditkarte zu."
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ohne den Verbraucher darüber zu informieren, welche technischen Mittel bereitgestellt werden, Eingabefehler vor der Abgabe der Buchung zu erkennen und zu berichtigen.
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