Abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, genießen keinen selbständigen urheberrechtlichen Schutz. Das gilt auch für ein Werbekonzept, das die Einfälle kombiniert, Pakete ins Weltall an Bord der ISS zu befördern, wo Experimente getätigt werden, und als erstes Logistikunternehmen dafür mit einem Missionslogo und einer Verlosungsaktion via Internet zu werben. |
es der Antragsgegnerin bei Meidung von Ordnungsmitteln zu untersagen,
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(1.) Pakete ins Weltall zu befördern, (2.) an Bord der ISS zu bringen, (3.) dort Experimente zu tätigen, (4.) und als erstes Logistikunternehmen weltweit (5.) dafür mit einem speziell gestalteten Missionslogo (6.) und einer Verlosungsaktion via Internet zu werben, |