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Unwirksam sind folgende Klauseln in den AGB eines Energieversorgers:
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"Nach Eingang des Kundenauftrages bei den ... kommt der Vertrag ...Strom erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die ... unter Angabe des Lieferbeginns zustande."
und
"Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Lieferung ...Strom."
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