1. |
es zu unterlassen,
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den Abschluss von Kaufverträgen mit Verbrauchern in unserem Webshop über das Internet anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne dass auf das bestehende Widerrufsrecht nach §312 c Abs. 1 BGB und §1 Abs. 1 S.10 BGB in rechtlich zutreffender Weise hingewiesen wird.
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2. |
Die Unterlassungsschuldnerin verpflichtet sich, die durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei Gierig entstandenen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 € zu erstatten.
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3. |
Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.]
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