- | Rechtszustand ab 01.09.2007 bis 28.02.2010 |
- | Rechtszustand ab 01.03.2010 |
- | Wahrscheinlicher Rechtszustand ab 13.11.2013 |
"Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen. Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben. Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Bei Datendiensten ist zusätzlich, soweit möglich, der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben, es sei denn, die Menge der zu übermittelnden Daten hat keine Auswirkung auf die Höhe des Preises für den Endnutzer." |
Telefon: 01805-11x111 (0,12 Eurocent/pro Minute aus dem deutschen Festnetz bei Anruf von einem Mobiltelefon entstehen darüber hinaus weitere Kosten) |
"Premium-Dienste" | Dienste, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)190 und (0)900, bei denen über die Telekommunikationsdienstleistung hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird und die nicht einer anderen Nummernart zuzurechnen ist; |
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"Auskunftsdienste" | bundesweit jederzeit telefonisch erreichbare Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs 118, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern dienen. Die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer kann Bestandteil des Auskunftsdienstes sein; |
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"Massenverkehrs-Dienste" | Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)137, die charakterisiert sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen in einem oder mehreren kurzen Zeitintervallen mit kurzer Belegungsdauer zu einem Ziel mit begrenzter Abfragekapazität; |
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"Geteilte-Kosten-Dienste" | Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, bei deren Inanspruchnahme das für die Verbindung zu entrichtende Entgelt aufgeteilt vom Anrufenden und vom Angerufenen gezahlt wird; |
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"Neuartige Dienste" | Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)12, bei denen Nummern für einen Zweck verwendet werden, für den kein anderer Rufnummernraum zur Verfügung steht; |
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"Kurzwahldienste" | Dienste, die die Merkmale eines Premium-Dienstes haben, jedoch eine spezielle Nummernart mit kurzen Nummern nutzen; |
"Wenn also, was im Regelfall so ist, für die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen andere Preise gelten als aus dem Festnetz, ist der Festnetzpreis künftig um einen Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen zu ergänzen (§ 66a Satz 5 TKG). Sämtliche Preisangaben müssen gemäß § 66a Satz 2 TKG gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbaren Zusammenhang mit der 0180er-Nummer erfolgen, d.h. unmittelbar neben der Nummer stehen. Schon bislang wurden Verstöße gegen die derzeit bestehende Pflicht zur Nennung der Preise bei Anrufen aus dem Festnetz der DTAG abgemahnt. Bei Verstößen gegen die zum 1. September 2007 erweiterte Informationspflicht ist - wie immer bei neuen Gesetzen - verstärkt mit Abmahnungen zu rechnen. Auch Verbraucherschutzverbände sind abmahnbefugt und werden sicherlich verstärkt die Umsetzung der neuen Vorschriften kontrollieren. Die Verbraucherschützer hatten sich im Gesetzgebungsverfahren besonders für die Neuregelungen engagiert, da Mehrwertdienstenummern in der Vergangenheit häufig missbraucht wurden. Alte Werbeträger mit 0180er-Nummern ohne einen erweiterten Hinweis dürfen nicht weiter benutzt werden. Es ist daher dringend zu empfehlen, Websites rechtzeitig umzustellen und Prospekte neu zu drucken bzw. einen zusätzlichen Hinweis mit Stempeln oder Aufklebern anzubringen, spätestens zum 1. September 2007." |
Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Service-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen. Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen anzugeben. Abweichend hiervon ist bei Service-Diensten neben dem Festnetzpreis der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben, soweit für die Inanspruchnahme des Dienstes für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus den Festnetzen abweichen. Bei Telefax-Diensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Bei Datendiensten ist zusätzlich, soweit möglich, der Umfang der zu übermittelnden Daten anzugeben, es sei denn, die Menge der zu übermittelnden Daten hat keine Auswirkung auf die Höhe des Preises für den Endnutzer. |
Nummernbereich | Festnetzpreis ct/min | Festnetzpreis ct/Anruf |
0180-1 | 3,9 | |
0180-2 | 6 | |
0180-3 | 9 | |
0180-4 | 20 | |
0180-5 | 14 |
"14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min., jeweils inkl. MwSt" |
"20 ct/Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/Anruf, jeweils inkl. MwSt" |