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Vorratsdatenspeicherung - Datenschutz

Vorratsdatenspeicherung




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Europarecht
-   Verfassungsrecht
-   Strafrechtlches



Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Datenschutz

Datenschutz allgemein

IP-Adresse

Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch (IP-Adresse - Verwertungsverbot - Akteneinsicht - Verfahrenskosten)

Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Betroffenen

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Allgemeines:


OVG Münster v. 02.11.2009:
Da die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einschließlich der mit der Speicherungspflicht verbundenen Kosten verfassungs- und europarechtlich noch nicht geklärt ist, ist im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Abwägung des öffentlichen Vollziehungsinteresses mit dem privaten Aussetzungsinteresse des TK-Unternehmens geboten. Im Ergebnis kommt eine einstweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht in Betracht.

OVG Berlin-Brandenburg v. 02.12.2009:
Der Erlass einer einstweilige Anordnung wegen der gesetzlichen Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, die technischen Vorrichtungen zur Vorratsdatenspeicherung, deren Verfassungsmäßigkeit gegenüber dem Bürger nach Art. 10 GG Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zum Geschäftszeichen 1 BvR 256/08 ist, auf eigene Kosten einzurichten und bereitzuhalten, kann nicht bereits mit Blick auf verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der Kostentragungspflicht verlangt werden.

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Europarecht:


BVerwG v. 25.09.2019:
Ob die in § 113a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113b TKG geregelte Pflicht der Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn bzw. vier Wochen auf Vorrat zu speichern, angesichts der im Gesetz geregelten Vorgaben zur Datensicherheit und zum Datenabruf auf Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG gestützt werden kann, bedarf der Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
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Verfassungsrecht::


BVerfG v. 11.03.2008:
Vorratsdatenspeicherung - Eilentscheidung - Beschränkung der Übermittlung und Nutzung bevorrateter Daten auf bestimmte Anlässe der Strafverfolgung; Nutzung vorerst nur für Verfolgung besonders schwerer Straftaten.



BVerfG v. 11.03.2008:
Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben. Die stichprobenhafte Durchführung einer solchen Maßnahme kann gegebenenfalls zu Eingriffen von lediglich geringerer Intensität zulässig sein.

BVerfG v. 17.07.2020:
Teilweise Unvereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz - Bestandsdtenauskunft II

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Strafrechtlches::


BGH v. 04.11.2010:
Zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer während der Geltungsdauer einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nach deren einschränkenden Vorgaben gerichtlich angeordneten und vollzogenen Ermittlungsmaßnahme (hier: Anforderung und Übermittlung von Telekommunikations-Verkehrsdaten), wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner späteren Hauptsacheentscheidung die Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage für die Ermittlungsmaßnahme feststellt.

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