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Hochretournierer - Vielfachretournierer - extreme Retourquote
Vielfachretournierer - Lieferungssperre - Datenspeicherung
Gliederung:
Allgemeines:
Virtuelles Hausrecht
Stichwörter zum Thema Datenschutz
OLG Hamburg v. 25.11.2004:
Ein Versandhandelsunternehmen ist zivilrechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, mit einem Kunden erneut Fernabsatzverträge über Waren zu schließen, mit dem sich das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit wegen eines überproportional hohen Anteils an Rücksendungen bestellter Ware über einen längeren Zeitraum als unwirtschaftlich erwiesen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür aufgestellten Kriterien so gestaltet sind, dass eine weitere Belieferung ohne Veränderung des Bestellverhaltens insgesamt als unternehmerisch nicht mehr zumutbar erscheint. Die persönlichen Daten derartiger Kunden dürfen gespeichert werden (Hochretournierer).
OLG Köln v. 26.02.2016:
Eine Bestimmung in den AGB einer Internetplattform, die bei objektiver Auslegung dem Verwender das Recht vorbehält, auch vom Kunden entgeltlich erworbene digitale Inhalte zu entfernen, ist unwirksam. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen, unter denen der Verwender von diesem Recht Gebrauch zu machen gedenkt, ihrerseits intransparent geregelt sind.
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