OLG Nürnberg v. 15.01.2019
Die Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen E-Mail-Postfachs stellen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Datenschutzrichtlinie keine Werbung unter Verwendung elektronischer Post gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Sie sind auch keine unzumutbare Belästigung im Sinne der Generalklausel des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
BGH v. 30.01.2020
Vorabentscheidungsfragen an den EuGH zum Begriff des Verschickens im Sinne von Art. 2 Satz 2 Buchst. h der Richtlinie 2002/58/EG Werbeeinblendung im Postfach eines kostenlosen Maildienstes.