1. |
Die Beklagte wird verurteilt, die IP-Adressen, welche sie den von dem Kläger genutzten Internet-Rechnern zuweist, sofort nach dem jeweiligen Ende der Internetverbindungen zu löschen.
|
2. |
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die bei der Nutzung des Intemetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nach dem Tarif … dsl flat bekannt gewordenen Anfangs- und Endzeitpunkte der Internetverbindungen zu erheben und zu speichern.
|
3. |
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die bei der Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nach dem Tarif … dsl flat bekannt gewordenen Volumen der übertragenen Daten zu erheben und zu speichern.
|
4. |
Die Beklagte wird verurteilt, die ihr bei der Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nach dem Tarif … dsl flat bereits bekannt gewordenen IP-Adressen, Anfangs- und Endzeitpunkte der Internetverbindungen sowie Volumen der übertragenen Daten unverzüglich zu löschen.
|
5. |
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 2 oder 3 ein Ordnungsgeld von bis zu 100 000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern, angedroht.
|
6. |
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen 1, 2 oder 3 einen Schadensersatz in angemessener Höhe, vorschlagsweise fünf Euro zu zahlen.
|