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die Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen,
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es zu unterlassen, über eine Internetplattform wie www.ebay.de
1. |
im Geltungsbereich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften die folgenden Gemeinschaftsmarken (es folgen die oben wiedergegebenen Gemeinschaftsmarken) im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für das Angebot von Uhren einschließlich Ziffernblätter und Armbänder in der Weise zu benutzen oder benutzen zu lassen, dass sie
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Versteigerungs- und/oder Verkaufsangebote Dritter in die von ihnen betriebene Datenbank aufnehmen,
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diese Datenbank öffentlich zugänglich machen und
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diese Angebote mittels einer Software, die die Abgabe, Verarbeitung und Abwicklung von Kaufgeboten und Annahmeerklärungen ermöglicht, verwalten,
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insbesondere, indem sie
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unter Zugrundelegung ihrer Geschäftsbedingungen Angebote Dritter der Öffentlichkeit im Internet zugänglich machen,
und/oder
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unter Zugrundelegung ihrer Geschäftsbedingungen einen automatisierten Vertragsschluss zwischen Anbietern und Käufern ermöglichen,
und/oder
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für den Verkauf und/oder die Versteigerung der angebotenen Waren eine Verkaufsprovision vereinbaren und/oder einnehmen,
und/oder
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den jeweiligen Angebotsstand in Auktionslisten („listingsebay.de“) und/oder im Angebot selbst unter Angabe des Artikels, der Anzahl der Gebote, ihres letzten Preises und der laufenden Auktionsdauer einstellen,
und/oder
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in den Auktionslisten die Zahl der jeweils angebotenen Artikel angeben,
und/oder
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die „ebay-Käufe“ versichern,
und/oder
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den Anbietern und Käufern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mitteilen,
und/oder
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anstelle von Bietern bis zu einer von diesen bestimmten maximalen Grenze in den vorgesehenen Erhöhungsschritten Gebote abgeben,
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wenn und soweit das Angebot erkennen lässt, dass die angebotenen Waren nicht aus dem Geschäftsbetrieb der Klägerin stammen oder mit deren Zustimmung hergestellt sind, nämlich durch
a. |
Hinweise auf eine Produktfälschung wie durch die Formulierungen „Fälschung“, „Plagiat“, „Falsifikat“, „Art“, „nicht echt“, „Nachahmung“, „Replika“, „Blender“, „Nachbau“,
und/oder
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b. |
durch eine Preisangabe, die für neue Uhren unterhalb von Euro 800 liegt,
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hilfsweise
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2. |
in der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Kennzeichen (es folgen die nationalen und IR-Marken) … (der weitere Antrag entspricht dem Hauptantrag).
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