I. |
Im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihrem jeweiligen Geschäftsführer (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre), verboten,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Textilien / Kleidung zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,
1. |
[...]; und/oder
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2. |
mit Preisangaben, ohne diesen eindeutig zuordenbar sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar darauf hinzuweisen, ob sich die Preisangaben mit oder ohne Umsatzsteuer verstehen, wie geschehen in den eBay-Angeboten mit den eBay-Artikelnummern ... und ...; und/oder
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3. |
[...]; und/oder
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4. |
ohne in der Anbieterkennzeichnung Angaben zu machen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit der Antragsgegnerin ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post; und/oder
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5. |
[...].
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