Wenn der Hersteller eines diätetischen Lebensmittel in einem Hörfunk-Werbespot in Zusammenhang mit der Marke die Bezeichnung "das Original" verwendet (hier:....nur das Original ist...), dann versteht der angesprochene Verkehr diese Aussage dahingehend, dass der Hersteller sein Erzeugnis von anderen am Markt befindlichen Produkten abgrenzen will, nicht aber dahingehend, dass das beworbene Erzeugnis das einzige diätetische Lebensmittel dieser Kategorie darstellt. |
(weibliche Stimme):
(männliche Stimme):
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das Urteil des Landgerichts Landshut vom 5. Juni 2019, Az. 1 HK O 62/19 wird abgeändert und die Klage abgewiesen. |
die Sache gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO an das Landgericht Landshut zurückzuverweisen. |
die gegnerische Berufung zurückzuweisen. |