Ein Vermittler von Flugreisen muss zusätzliche Kosten bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs angeben. Dies gilt insbesondere für Zahlungskosten, wenn als einzige kostenfreie Zahlmethode nur „Travel24.com Mastercard Gold“ angeboten wird, sowie für die Kosten für zusätzliches über das Handgepäck hinausgehendes Gepäck. |
unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen. |
die Berufung des Klägers zurückzuweisen. |
das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19.07.2019, Az.: 8 0 849/17, aufzuheben und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte/Berufungsbeklagte dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern bei der Buchung von Flügen im Internet vor Abschluss des Vertrages keine Informationen darüber zu erteilen bzw. diese vorzuenthalten, was ein Flug inklusive Gepäckbeförderung kostet bzw. welche Kosten für das Gepäck entstehen. |
die Anschlussberufung der Beklagten zurückzuweisen. |