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die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Mitgliedern des conseil de gérance, zu unterlassen,
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im Rahmen geschäftlicher Handlungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Verbrauchern den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Zahlungsdienstes auf der Webseite Adresse1 wie in Anlage K1 wiedergegeben und/oder über eine Applikation für mobile Endgeräte wie in Anlage K2 wiedergegeben anzubieten oder anbieten zu lassen und hierbei Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, wie sie der Anlage K3 zu entnehmen sind.
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