Es ist irreführend, wenn im Rahmen der Verkaufswerbung für PKWs eine Abbildung in der Ausstattung des Spitzenmoidells gezeigt wird, der Preis jedoch nur für das Basis-Modell angegeben wird. |
[folgt die Wiedergabe der Anzeige] |
das am 18.07.2018 verkündete und am 20.07.2018 zugestellte Urteil des Landgerichts Köln zu Az. 84 O 31/18 abzuändern und die Klage abzuweisen. |
die Berufung zurückzuweisen. |
- | dynamischer Coupé-SUV |
- | Klimaautomatik |
- | Notbremsassistent |
- | Spurhalteassistent u.v.m. |