Verfügt ein Internetportal mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU wie Facebook Ireland Ltd. über viele Nutzer in Deutschland und werden diesen die Plattform und die Dokumente (AGB, Nutzungsbedingungen, sog. Gemeinschaftsstandards) in deutscher Sprache angeboten, ist die Zustellung von deutschsprachigen Schriftstücken im Wege der Rechtshilfe in Irland zulässig und die Verweigerung der Annahme rechtsmissbräuchlich. |