|
der Verfügungsbeklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, zu untersagen,
im geschäftlichen Verkehr kosmetische Produkte zu bewerben unter Einschaltung als Privatperson auftretender Dritter, beispielsweise „…“, kosmetische Produkte vorzustellen, ohne den geschäftlichen Zweck der Vorstellung dieser Produkte kenntlich zu machen, insbesondere zu werben:
|
„An alle Sparfüchse: AUFGEPASST! NUR morgen gibt es in allen Filialen von #r… & im Online Shop 40% Rabatt auf Augen Make-Up! Viel Spaß beim Einkaufen! …
Eyes: RdeL Young Super Star Mascara
& Maybelline New York The Rock Nudes Lidschatten Palette
#blackfriyay #ad #eyes #shopping #rabatt #40prozent”
|
jeweils wenn dies geschieht wie im Internet unter www.instagram.com gemäß Ausdruck vom 24. Januar 2017, Anlage A3.
|