Prozessuale Waffengleichheit gilt auch im Wettbewerbsrecht. Der Grundsatz wird verletzt, wenn insbesondere ein Verfügungsantrag vom Kern der Abmahnung abweicht, es sei denn, die Abweichung ist unbedeutend. |
"[...] zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Medizinprodukte und Handelspackungen für Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung auf dem jeweiligen Produkt in den Verkehr zu bringen; [...]", |
"[...] im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Medizinprodukte und Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte ohne deutlich sichtbare, gut lesbare und dauerhafte CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen und/oder in Betrieb zu nehmen." |