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die Beklagte zu verurteilen,
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an ihn Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, von mindestens 1.500,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
festzustellen, dass die Beklagte dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die ihm künftig wegen des unbefugten Zugangs zu den personenbezogenen Daten des Klägers in der Datenbank für Gästereservation der Beklagten entstehen, insbesondere Schäden wegen Kopien dieser Daten, die nicht autorisierte Parteien aus der Daten¬bank in der Zeit von 2014 bis November 2018 gefertigt haben;
ihm vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu erstatten.
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