Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist weit auszulegen und umfassend zu verstehen. Dazu gehöen auch die Kontobewegungen auf dem eigenen Bankkonto. |
die Beklagte zu verurteilen, ihm Auskunft über sämtliche Bankbewegungen, die auf dem Konto mit der Kundenstammnummer ... erfolgt sind, zu erteilen. |
die Klage abzuweisen. |