Das Entgelt ist die Gegenleistung, die das Prüfinstitut für die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges erhält. Es handelt sich um einen verbindlichen Festpreis. Das Prüfinstitut darf keinen Nachlass auf das Entgelt gewähren. Durch einen - nicht vom Prüfinstitut ausgebenen - Gutschein für eine Hauptuntersuchung wird das Entgelt nicht geminderd. Die auch ansonsten nicht irreführende Werbungsmaßnahme ist wettbewerbsrechtlich nicht unzulässig (Gutschein für Hauptuntersuchung). |
… Die Gutscheine enthalten jeweils sowohl auf der Vor- als auch auf der Rückseite das Logo und die Firma der Beklagten mit Adress- und Kontaktdaten. Auf der Rückseite der Gutscheine befindet sich neben dem Logo der Beklagten und dem Schriftzug „emotion Gutschein“ keine weitere Beschriftung, also auch kein weiterer Hinweis auf die …GmbH. Die Beklagte hat die jeweils bei ihr eingelösten Gutscheine voll von der … GmbH erstattet bekommen. |
1. | Der Beklagten wird zur Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr die staatsentlastende Tätigkeit einer Hauptuntersuchung mit einem Gutschein zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn dies wort- oder inhaltsgleich geschieht mit Hinweisen wie:
wie geschehen mit den in Anlage CF 0 wiedergegebenen Gutscheinen. |
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2. | Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 299,60 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |