| 1. | Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO 1977) einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann sich (hier: im Bauleistungsgewerbe) in der Wohnung ihres Geschäftsführers oder in Baucontainern befinden. |
| 2. | Ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, nehmen am Anrechnungsverfahren teil. |
| das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen. |
| die Revision zurückzuweisen. |