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"Mir liegen Ihre Fragebögen an meine[n] Mandanten vor. Die nachfolgenden Ausführungen dienen nicht der Einlassung zu Ihren Fragen, sondern ausschließlich der presserechtlichen Interessenvertretung im Interesse der Vermeidung einer offensichtlich angedachten und rechtswidrigen Berichterstattung. Die Einlassungen sind daher nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Sämtliche Fragen, die Sie übermittelt haben, betreffen Sachverhalte, die ausschließlich der Privatsphäre (private Vermögensverhältnisse etc.) bzw. dem Steuergeheimnis zuzurechnen sind, so dass sich eine Berichterstattung dem Grunde nach verbietet. … Was erschwerend hinzukommt ist, dass Sie Ihre vermeintlichen Informationen auf Daten gründen, die durch einen Hackerangriff auf die spanische Steuerkanzlei … im April 2016 erlangt wurden. Diesbezüglich sind bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Spanien eingeleitet worden. Sofern Sie tatsächlich nunmehr diese Daten nutzen, machen Sie sich selbst der Beihilfe mannigfaltiger Delikte schuldig. …
Hinzu tritt, dass Sie offenbar nur diese Informationen aus dem April diesen Jahres haben und überhaupt keine Kenntnisse über tatsächliche Verfahrensstände etc. Insofern seien Sie auf Folgendes hingewiesen, ohne dass diese Information veröffentlicht werden darf oder als Einlassung zur Sache dient: …
Sollten Sie entgegen dieser Sach- und Rechtslage dennoch berichten, werden wir definitiv nicht nur zivilrechtliche Schritte einleiten. Das ist eine neue Qualität von journalistischer Verrohung, wenn [die Zeitschrift] sich anschickt, Daten, die durch Straftaten erlangt wurden und Sachverhalte auch falsch wiedergeben, zur Grundlage [ihrer] Artikel macht. …"
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