1. |
Der Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Kammer wird teilweise abgeholfen:
Die Auskunftserteilung über folgende Bestandsdaten der auf der Plattform www... unter den Nutzerdaten
[folgen 6 Nutzernamen mit jeweiliger URL]
ist zulässig:
a. |
Name des Nutzers,
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b. |
E-Mail-Adresse(n) des Nutzers,
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c. |
die IP-Adresse(n), die von dem Nutzer für das Hochladen der unter dem oben aufgelisteten Benutzernamen abrufbaren Beiträge und Bilder verwendet wurde(n), nebst genauem Zeitpunkt des Hochladens unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, inklusive Minuten, Sekunden und Zeitzone (Uploadzeitpunkt),
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d. |
die IP-Adresse(n), die von dem Nutzer zuletzt für einen Zugriff auf sein Benutzerkonto unter dem oben aufgelisteten Benutzernamen verwendet wurde(n), nebst genauem Zeitpunkt des Zugriffs unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, inklusive Minuten, Sekunden und Zeitzone (Zugriffszeitpunkt).
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